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Verein | Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Vorstand
Der Vorstand eines Vereins überschreitet die Grenze der zulässigen Delegation von Geschäftsführungsaufgaben (vgl. § 27 Abs. 3 Satz 1, § 664 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn er einen Dritten mit lediglich beispielhaft umschriebenen „Dienstleistungen zur Organisation und Verwaltung des Auftraggebers“ beauftragt, die einen wesentlichen Teil der zum Wirkungskreis des Vorstands gehörenden Aufgaben umfassen. Dies gilt auch dann, wenn dem Vorstand danach noch ein eigenständig wahrzunehmender Aufgabenbereich verbleibt. Erfolgt die Beauftragung des Dritten zudem entgeltlich, kann der Abschluss eines Vertrags dadurch zugleich gegen die Satzungsbestimmung verstoßen, wenn die Tätigkeit im Vorstand ehrenamtlich ausgeübt werden soll.
Im Streit standen (vereinfacht) Honorarforderungen für gegenüber dem Verein erbrachte Diens...