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BFH Urteil v. - I R 78/68 BStBl 1971 II S. 815

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1 und 3

Leitsatz

1. Wer für Dienstleistungen in einem Unternehmen neben einem Festgehalt eine Gewinnbeteiligung erhält, ist - unabhängig von der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Betriebsinhabers - stiller Gesellschafter, wenn sich aus den näheren Vereinbarungen über seine Bezüge ergibt, daß er sich mit dem Unternehmer zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks verbunden hat.

2. Die (geringe) Höhe einer Verbindlichkeit ist für die Entscheidung der Frage, ob es sich um eine Dauerschuld handelt, ohne Bedeutung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 815
CAAAA-90710

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