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Verfahrens-/Insolvenzrecht – Gewinn aus Restschuldbefreiung (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur sachlichen Unbilligkeit von aus dem rückwirkenden Ansatz des Ertrags aus einer Restschuldbefreiung resultierenden Steuerforderungen bei Betriebsaufgabe nach Insolvenzeröffnung veröffentlicht.
Für die ertragsteuerrechtliche Behandlung des Gewinnes aus einer Restschuldbefreiung gilt Folgendes:
Abweichend von den Aussagen im stellt die erteilte Restschuldbefreiung ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkendes Ereignis dar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Betrieb vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben wurde.
Hinweis:
Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes muss der Steuerpflichtige die erteilte Restschuldbefreiung nicht als rück...