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BFH Urteil v. - III R 30/70 BStBl 1971 II S. 785

Gesetze: GrStG i. d. F. vom § 4 Nr. 5c

Leitsatz

1. In der ehemaligen Provinz Hannover gilt Grundbesitz, der zwar der Pfarrerbesoldung gewidmet ist, an dem aber dem Stelleninhaber der Nießbrauch durch "Kirchengesetz, betreffend das Diensteinkommen der Geistlichen der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover" vom 2. Juli 1898 (GS 1898 S. 172) entzogen wurde, weiterhin als Dienstgrundstück im Sinne des § 4 Nr. 5c GrStG.

2. Wird ein derartiges fiktives Dienstgrundstück in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen, so erstreckt sich das Grundsteuerprivileg auch auf die Landabfindung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 785
RAAAA-90705

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