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BFH Urteil v. - I R 127/68 BStBl 1971 II S. 776

Gesetze: GewStG §§ 28 ff.StAnpG § 16 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Das Vorliegen einer Betriebstätte im Sinne der Vorschriften der §§ 28 GewStG, 16 Abs. 2 Nr. 2 StAnpG setzt voraus, daß dem selbständigen Vertreter des Unternehmens im Eigentum des Unternehmers stehende Einrichtungen in der Weise überlassen werden, daß bei Beendigung der Fremdtätigkeit das Gebrauchsrecht des selbständigen Vertreters an ihnen entfällt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 776
XAAAA-90703

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