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BFH  - I R 2/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KiStG BY Art 3 Abs 3

Rechtsfrage

Kann eine Wiederaufnahme gemäß § 8 KGliedG 1965 eines gemäß § 7 Abs. 1 KGliedG 1965 aus der Kirche Ausgetretenen auch dann wirksam gemäß den maßgeblichen innerkirchlichen Regelungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern erfolgen, wenn der Wiederaufzunehmende seinen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme nicht in Bayern, sondern in einem anderen Bundesland hat?

Kirchensteuer; Mitglied; Steuerpflicht; Wiederaufnahme

Fundstelle(n):
ZAAAJ-15895

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