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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 2493/16 U

Gesetze: AO § 163 Abs. 1 Satz 1; AO § 227; AO § 233a; AO § 239 Abs. 1 Satz 1

Abweichende Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen aus Billigkeitsgründen: Liquiditätsvorteil bei unberechtigter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges – Saldierung mit Umsatzsteuerzahlung des Leistungserbringers – Gesamtbetrachtung bei Leistungen zwischen beteiligungsidentischen Kapitalgesellschaften

Leitsatz

  1. Die Zinsfestsetzung auf Umsatzsteuernachforderungen wegen unberechtigter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges auf Eingangsumsätze ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil sich Vor- und Nachteil der verspäteten Festsetzung beim Fiskus per Saldo wegen des Zusammenhanges von Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer ausgleichen (vgl. BFH-Rspr.).

  2. Dies gilt auch dann, wenn Leistungserbringer und Leistungsempfänger beteiligungsidentische Kapitalgesellschaften sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2022 S. 695
GAAAJ-15845

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