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BFH Urteil v. - IV 123/65 BStBl 1971 II S. 682

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 5EStG § 6 Abs. 1

Leitsatz

Der Senat bleibt bei der Rechtsprechung, daß bei Veräußerung von Grund und Boden, der bei der Gewinnermittlung außer Ansatz bleibt, und aufstehenden Gebäuden und Anlagen der Veräußerungserlös nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen veräußerten Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 682
IAAAA-90692

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