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BFH Urteil v. - III R 53/70 BStBl 1971 II S. 681

Gesetze: BewG 1965 §§ 105, 118 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Leitsatz

Noch nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen können bei der Ermittlung des Gesamtvermögens insoweit nicht als Schulden vom Rohvermögen abgezogen werden, als die bereits bezahlten Vorauszahlungen zur Deckung der zu veranlagenden Einkommensteuerschuld ausreichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 681
YAAAA-90691

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