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BFH Urteil v. - III R 2/69 BStBl 1971 II S. 63

Gesetze: GrStG § 4 Nr. 8BewG i. d. F. vor BewG 1965 §§ 24 Nr. 1, 75 Abs. 1

Leitsatz

Die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 GrStG steht dem Grundstückseigentümer nur dann zu, wenn die Krankenanstalt oder Bewahrungsanstalt von ihm selbst betrieben wird, nicht aber, wenn sie sein Ehegatte betreibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 63
PAAAA-90681

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