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Einkommensteuer | Behandlung von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Abs. 2a EStG), Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen ().
Hintergrund: Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12..11.2019 (BGBl. I S. 2451) wurde § 17 Abs. 2a EStG neu eingeführt, in dem in den Sätzen 1 bis 4 nunmehr normspezifisch die Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen i. S. v. § 17 EStG definiert werden.
Das BMF geht in seinem Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:
I. Nachträgliche Anschaffungskosten
Offene oder verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a Satz 3 Nummer 1 EStG)
Darlehensverluste...