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Grundsteuer | Änderung der StBVV für die Grundsteuerreform (Bundesrat)
Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung für die Vergütung der Feststellungserklärungen ist eine neue Vorschrift in § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV geschaffen worden. Der Bundesrat hat der Verordnung am zugestimmt (BR-Drucks. 173/22 (B)).
Hintergrund: Derzeit kommt als einschlägige Abrechnungsnorm § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV in Betracht, welcher lediglich auf Erklärungen zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz anwendbar ist. Die Regelung ist jedoch nicht ausreichend, da nur in den Bundesländern, die das Bundesmodell (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland und Sachsen (die letzten beiden Länder mit jeweils abweichender Steuermesszahl)) oder das modifizierte Bodenwertmodell (Baden...