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Verrechnungspreise bei Parallelimporten
Das , NWB YAAAI-61069 zu einer in Betriebsprüfungen seit langer Zeit strittigen Thematik, nämlich der Auswirkung von Parallelimporten auf Verrechnungspreise, entschieden. Das Urteil betrifft die Frage, ob Marketingleistungen einer inländischen, konzernzugehörigen Vertriebs-Kapitalgesellschaft, die nicht nur dem eigenen Konzern zugutekommen, sondern auch dritten Parallelimporteuren, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellen, wenn diese Marketingleistungen für die Parallelimporteure nicht gesondert vergütet werden.
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I. Sachverhalt und Streitpunkt
Strittig waren die Jahre 2006 bis 2010. Eine deutsche GmbH bewirbt und vertreibt pharmazeutische Produkte eines ausländischen Konzerns im deutschen Markt. Die Abnehmer der Produkte sind aufgrund nichtsteuerlicher Vorschriften verpflichtet, einen Teil der Produkte nicht von der GmbH, sondern günstiger von sog. Parallelimporteuren zu beziehen. Die GmbH erhält für die eigenen Verkäufe eine Vergütung von der ausländischen AG, die – gemessen an einer Benchmarkstudie zum Vertrieb – fremdüblich ist (oberhalb des Medians). Es erfolgt keine gesonderte Vergütung der G...