Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2021
1. Aufl. 2022
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Teil F: Corona-HilfenS. 369
I. Vordruck
1. Anlage Corona-Hilfen 2021
S. 370
2. Information zur Anlage Corona-Hilfen 2021
S. 371
3. Hinweise zur Anlage Corona-Hilfen 2021
Die Anlage „Corona-Hilfen“ wurde auf den Veranlagungszeitraum 2021 fortgeschrieben und teilweise überarbeitet. Die Änderungen ergeben sich aus nachstehenden Erläuterungen.
Anwendungsbereich: Die Anlage „Corona-Hilfen“ ist der Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung beizufügen. Sie erfasst sämtliche im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie durch Bund und Länder gewährten Zahlungen. Derartige Zahlungen werden im Allgemeinen als Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen bezeichnet. Erfasst werden auch vergleichbare Zuschüsse, die ergänzend oder anstelle der vorgenannten Zahlungen gewährt wurden.
Die Corona-Hilfen sind zusätzlich in den Anlagen G, L und/oder S der Einkommensteuererklärung oder in den Anlagen FG, FE 1 der Feststellungserklärung sowie in den jeweiligen Gewinnermittlungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen, bei Rückzahlungen als Betriebsausgaben, enthalten.
Gliederung der Anlage „Corona-Hilfen“: Die Anlage „Corona-Hilfen“ gliedert sich in folgende Abschnitte, die der Ermittlung des Gesamtbetrags der Soforthilfen, der ...