Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2021
1. Aufl. 2022
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage SS. 309
I. Vordruck – Anlage S 2021
S. 310
S. 311
Hinweise
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben. Die Anlage S wurde auf den Veranlagungszeitraum 2021 fortgeschrieben.
Gliederung der Anlage S: Die Anlage S gliedert sich in folgende Abschnitte:
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Zeile | Seite der Anlage | Bezeichnung |
1 bis 3 | 1 | Allgemeine Angaben |
4 bis 16 | 1 | Gewinn |
31 bis 44 | 2 | Veräußerungsgewinn |
45 bis 47 | 2 | Sonstiges |
Mobilitätsprämie: Sofern für den Veranlagungszeitraum 2021 erstmals die Inanspruchnahme der Mobilitätsprämie in Betracht kommt, ist hierfür die Anlage „Mobilitätsprämie“ (siehe dort u. a. die Zeilen 6, 8 und 14) zu verwenden. Der Anspruch ergibt sich aus § 101 ff. EStG.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden Gesetzesänderungen wird auf die Ausführungen in Teil C (Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G) verwiesen.
2. Neue Verwaltungsanweisungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden wichtigsten Verwaltungsanweisungen wird auf die Ausführungen in Teil C (Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G) verwiesen.
2.1 BMF-Schreiben
Einkomm...BStBl 2021 I S. 1802