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Hessisches FG | Zur Aufteilung der Besteuerungsrechte im Fall der unwiderruflichen Freistellung des Arbeitnehmers
Für den Lohn, den ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer von seinem Schweizer Arbeitgeber für die Phase einer unwiderruflichen Freistellung erhält, steht dem Ansässigkeitsstaat Deutschland und nicht dem (früheren) Tätigkeitsstaat Schweiz das Besteuerungsrecht zu.
Der Kläger war bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt, der das Arbeitsverhältnis im Streitjahr unterjährig kündigte und den Kläger mit sofortiger Wirkung unwiderruflich von seiner Arbeitsverpflichtung freistellte. In der Folge kam es zwischen dem in Deutschland ansässigen Kläger und dem Finanzamt zum Streit über die Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und der Schweiz im Hinblick auf den im Streitjahr bezogenen Lohn. Vor allem war zwischen den Beteiligten streitig, ...