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Employer of Record – der formale globale Arbeitgeber
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 451In einer immer digitaler und flexibler werdenden Arbeitsumgebung gewinnen sog. Employer of Record (EOR) an Bedeutung, indem sie die rechtliche, jedoch nicht die operative Verantwortung gegenüber den im Ausland ansässigen Arbeitskräften übernehmen. So wird es Auftraggebern möglich, im Ausland operativ aktiv zu werden, ohne die Kosten und Risiken eigener, im Ausland ansässiger Niederlassungen eingehen zu müssen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stellt sich die steuerliche Frage, ob ein im Inland ansässiges Unternehmen davor bewahrt wird, über einen EOR einen steuerlichen Anknüpfungspunkt in Form einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte im Ausland zu begründen.
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I. „EOR“ als eine Form des Outsourcings von operativen Geschäftsaktivitäten
[i]Ermöglichung operativer Tätigkeit im AuslandDas Geschäftsmodell eines EOR kann als registrierter Arbeitgeber der lokalen Arbeitskräfte verstanden werden, dessen Mehrwert in der Einhaltung der landesspezifischen gehalts- und arbeitsrechtlichen Vorschriften liegt. Damit übernimmt der EOR die organisatorische, jedoch nicht die operative Verantwortung über die Arbeitskräfte. Die Entscheidungen über Entlohnung, Kündigung, Auf...