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OLG Schleswig-Holstein 03.03.2022 7 U 27/22, NWB 24/2022 S. 1683

beA | Pflicht zur Kontrolle der Bestätigung des Schriftsatzeingangs

Bei der Unterzeichnung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss sich der Rechtsanwalt davon überzeugen, dass das richtige Empfangsgericht angegeben ist. Er muss zudem die automatisierte Bestätigung eines elektronisch eingereichten vorbereitenden Schriftsatzes unverzüglich im Hinblick auf die ordnungsgemäße Versendung an das zuständige Gericht kontrollieren.

Anmerkung:

Seit dem müssen vorbereitende Schriftsätze als elektronisches [i]Zum beSt Leibner/ Brete/Koops, NWB 21/2022 S. 1510Dokument eingereicht werden. Dem Absender wird nach der Übermittlung ein Prüfprotokoll über den Zeitpunkt des Eingangs erteilt (§ 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO), das umfassend zu kontrollieren ist. Das Nichterkennen des im Prüfprotokoll vermerkten unzuständigen Gerichts ist fahrlässig und damit schuldhaft.