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BMF 07.06.2022 IV C 4 - S 2223/19/10003 :017, NWB 24/2022 S. 1679

Lohnsteuer | Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das neue Maßgaben zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine veröffentlicht und sein Schreiben v.  (BStBl 2022 I S. 330) ergänzt. In seinem Schreiben geht das BMF ausführlich auf Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst sowie Arbeitslohnspenden ein. Nach dem neuen Schreiben sind Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer bis zur Höhe von 600 € je Kalenderjahr und ungeachtet der Voraussetzungen der R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LStR steuerfrei, soweit diese Leistungen dem Grunde nach dem Arbeitslohn zuzurechnen sind. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen; dabei ist auch zu dokumentieren, dass der die Leistung empfangende Arbeitnehm...