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BMJ | Erweiterung der Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP durch Neuerungen im Umwandlungsrecht
Zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2121 vom ) – vorgegeben bis zum – hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf veröffentlicht. Mit der Richtlinie wurden die Vorschriften der Gesellschaftsrechtsrichtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen (Richtlinie (EU) 2017/1132 vom ) umfassend geändert und erstmals Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Formwechsel und die grenzüberschreitende Spaltung zur Neugründung geschaffen. Künftig soll die grenzüberschreitende Umwandlung in einem neuen Sechsten Buch (§§ 305 bis 345 UmwG-E) geregelt werden. Durch die Neuerungen sollen die nach dem bisherigen UmwG vorgesehenen Vorbehaltsprüfungen für WP/vBP aufgrund des § 316 (Verschmelzungsbescheinigun...