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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 1679/19

Gesetze: SGB 12 § 74

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den angemessenen Bestattungskosten zählt zwar auch eine Individualisierung der Grabstätte, in der Regel ist hierfür jedoch ein Holzkreuz oder ein ähnliches Denkmal, nicht aber ein Grabstein erforderlich. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, was ortsüblich ist.

2. Soweit ein Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII geltend gemacht wird kann es dem Antragsteller auch zumutbar sein, zur Tragung der Bestattungskosten etwaige Ansprüche gegen Dritte (hier die Schwester) geltend zu machen, durchzusetzen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass dies endgültig gescheitert ist.

Fundstelle(n):
RAAAJ-15516

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