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Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes
Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien S. 479erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei ist, wenn der leistende Unternehmer selbst die Übertragung von Geldern vornimmt (Bezug: § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG; Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL).
(1) Die Klägerin überließ in den Streitjahren 2008 bis 2013 gegen ein Kartenpfand von 2 € Besuchern von Stadien elektronische Zahlungskarten (im Folgenden E-Karten) zur bargeldlosen Bezahlung von Speisen und Getränken in den Stadien. Durch den Einsatz der E-Karte konnte der Karteninhaber ein Guthaben aufladen und in den...