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BFH Urteil v. - V R 122/67 BStBl 1971 II S. 355

Gesetze: UStG 1951 § 3 Abs. 2UStG 1951 UStDB 1951 § 8

Leitsatz

1. Eine Werklieferung liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nur einen geringfügigen oder geringwertigen Teil eines Hauptstoffes selbst beschafft.

2. Einer Materialbeistellung steht nicht entgegen, daß bei Austausch des beigestellten Stoffes dieser zu Gegenständen verarbeitet wird, die andersartig sind als die bestellten Gegenstände (Ergänzung zum BFH-Urteil V 105/63 vom , BFH 85, 128, BStBl III 1966, 257).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 355
OAAAA-90651

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