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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 10 | Werbungskosten: Im Normalfall beteiligt sich der Fiskus nicht an Bildungsreisen

Der Abzug von Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise als Werbungskosten kommt nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht in Betracht, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen. Bei klassischen Bildungsreisen beteiligt sich der Fiskus somit im Normalfall nicht an den Kosten für Bildungsreisen.

Es ist oft gar nicht so einfach, Mandanten davon zu überzeugen, dass Bildungsreisen nur dann als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden, wenn sie ausschließlich – oder zumindest nahezu ausschließlich – beruflich veranlasst sind. Das nachzuweisen gelingt jedoch nur höchst selten.

Diese Erfahrung musste auch eine Lehrerin machen, die die Kosten für eine einwöchige Rundreise durch Israel steuermindernd geltend machen wollte. Sie unterrichtet unter anderem das Fach Religion an einem katholischen Privatgymnasium. In den Herbstferien nahm sie an einer von dem Schulträger, dem Bistum, organisierten Studienfahrt nach Israel teil, die ausschließlich für Religionslehrerinnen und -lehrer veranstaltet wurde. Die Ziele der einwöchig...