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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 28 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung?

Gebühren für die Müllentsorgung und für Abwasser fallen nach einem aktuellen Urteil des FG Münster nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Richter haben aber die Revision zugelassen. Diese Chance hat sich erfreulicherweise eine Steuerzahlerin nicht entgehen lassen. Der für die haushaltsnahen Dienstleistungen allein zuständige VI. Senat des BFH hat damit die Gelegenheit, die Frage mit enormer Breitenwirkung abschließend zu klären.

Der nächste schwebende Prozess, den wir ausgewählt haben, hat ebenfalls eine sehr große Breitenwirkung. Der Bundesfinanzhof muss nämlich entscheiden: Fallen Gebühren für die Müllentsorgung und für Abwasser unter die Steuermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen – nach § 35a EStG?

Das FG Münster hat das in erster Instanz verneint. Die Entsorgungsleistungen seien außerhalb des Haushalts erbracht worden. Zudem könne der Zweck der Vergünstigung, Schwarzarbeit zu bekämpfen, bei kommunalen Entsorgungsunternehmen nicht erreicht werden. Die Beauftragung eines Dritten sei hier nicht möglich. – Das entspricht – wenig überraschend – auch der Auffassung des BMF.

Die Richter waren sich aber wohl nicht ganz s...