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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 27 | Abgeltungsteuer: Verfassungsmäßigkeit in Karlsruhe auf dem Prüfstand

Das FG Niedersachsen hält die Abgeltungsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz und hat sie dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt. Die pauschale Quellensteuer verstoße gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gebot der Gleichbehandlung aller Einkunftsarten und einer gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Sie sei auch nicht zur Verwirklichung eines effektiven Steuervollzugs oder zur Beseitigung eines etwaigen strukturellen Vollzugsdefizits geeignet.

Von besonders großem Interesse ist natürlich die Vorlage des Niedersächsischen FG an das Bundesverfassungsgericht zur Abgeltungsteuer. Die Finanzrichter halten die pauschale Quellensteuer i. H. von 25 % – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – für nicht vereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Nach Meinung des Finanzgerichts aus Hannover verstößt die Abgeltungsteuer gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gebot der Gleichbehandlung aller Einkunftsarten und das Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Während die Bezieher von Kapitaleinkünften – etwa bei Zinsen und Dividenden – von einem Sondersteuersatz von 25 % profitieren, unterliegen die übrigen E...