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BFH Urteil v. - I R 94/70 BStBl 1971 II S. 28

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Dem Einheitswert des gewerblichen Betriebs eines Pächters kann der Geschäftswert, der zu dem dem Pächter überlassenen Betriebsvermögen des Verpächters gehört, nur dann hinzugerechnet werden, wenn er durch von der Raumpacht eindeutig abgrenzbare Pachtzahlungen konkretisiert ist. Diese Voraussetzung ist bei Pachtzahlungen, die in Vomhundertsätzen des Umsatzes bemessen werden, in der Regel nicht erfüllt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 28
ZAAAA-90643

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