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BFH Urteil v. - IV 60/65 BStBl 1971 II S. 249

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 1EStG §§ 15, 18 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Der Betrieb einer medizinischen Badeanstalt ist in der Regel ein Gewerbebetrieb, wenn sich die Verabreichung der Bäder einschließlich der Saunabäder nicht als Hilfsmaßnahme zu einer im übrigen freien Berufstätigkeit des oder der Inhaber (z.B. Arzt, Heilpraktiker, Krankengymnast, Masseur) darstellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 249
PAAAA-90642

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