Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte
20. Aufl. 2022
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A. Rechtliche Rahmenbedingungen der Wirtschaft
1. Grundlagen des Privatrechts
1.1 Begriff, Quellen und Funktionen des Rechts
Recht im objektiven Sinn ist die Rechtsordnung, d. h. die Gesamtheit der Rechtsvorschriften und Rechtsregeln, die das Zusammenleben der Menschen in der Gemeinschaft (Staat, Gemeinde, Familie) ordnen. Die Rechtsordnung legt fest, was der Einzelne tun darf und unterlassen soll. Die Rechtsordnung ist somit eine Zusammenfassung der Gebote und Verbote, eine Festlegung von Rechten und Pflichten.
Rechtsvorschriften werden in Gesetzen zusammengefasst. Nach seiner Entstehung teilt man das Recht ein in Gewohnheitsrecht und Gesetzesrecht.
Das Gewohnheitsrecht als ungeschriebenes Recht ist durch mündliche Überlieferung entstanden. Bestimmte Rechtsgrundsätze und Rechtsregeln werden von Generation zu Generation überliefert und in der Gegenwart als geltendes Recht empfunden und geübt, ohne dass es in Gesetzen schriftlich festgelegt ist. Das Gewohnheitsrecht hat heute in unserer Rechtsordnung seine Bedeutung fast völlig verloren.
Gesetzesrecht als geschriebenes Recht ist in gesetzlichen Vorschriften niedergelegt, die von der Legislative (Bundestag oder Landtag) erlassen werden (si...