Fähigkeit eines behinderten Kindes zum Selbstunterhalt
Berücksichtigung einer privaten Rente des Kindes nur mit dem Ertragsanteil
Erschütterung der Dreitagesfiktion bei Versendung der Einspruchsentscheidung unter Einschaltung eines privaten Postdienstleisters
Leitsatz
1. Bei der Prüfung, ob ein Kind aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist der Bezug einer
privaten Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen der Kindsmutter und eigenen Ersparnissen des Kindes dotiert wurde, nur
mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil bei den kindeseigenen Mitteln zu berücksichtigen.
2. Bei Anwendung der Dreitagesfiktion hat das FG das Datum der tatsächlichen Aufgabe zur Post von Amts wegen zu ermitteln
und darüber zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt (hier: die Einspruchsentscheidung) an dem von der Finanzbehörde angegebenen
Tag zur Post gegeben wurde. Insofern ist Finanzbehörde zum Zwecke der Beweisvorsorge grundsätzlich zu einer wirksamen Postausgangskontrolle
verpflichtet.
3. Die Einschaltung privater Postdienstleister kann bei der Frage von Bedeutung sein, ob die Zugangsvermutung als widerlegt
gilt, weil hierdurch möglicherweise ein längerer Postlauf die Folge ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAJ-15293
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