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BFH Urteil v. - GrS 3/70 BStBl 1971 II S. 21

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr.1 Satz 2

Leitsatz

Die Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Benutzung eines zur Lebensführung gehörenden Vermögensgegenstandes (z.B. Fernsehgerät) können beim Fehlen einer leichten und einwandfreien Trennungsmöglichkeit nicht durch griffweise Schätzung nach § 217 AO in nicht abziehbare Lebenshaltungskosten und - wegen einer nicht nur untergeordneten betrieblichen oder beruflichen Benutzung des Gegenstandes - in Betriebsausgaben oder Werbungskosten aufgespalten werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 21
EAAAA-90637

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