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BFH Urteil v. - VI B 112/70 BStBl 1971 II S. 101

Gesetze: EStG 1967 § 9 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Durch die bisherige Rechtsprechung des Senats ist hinreichend geklärt, daß bei Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte außergewöhnliche Kosten neben den Pauschsätzen in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 als Werbungskosten anerkannt werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 101
DAAAA-90620

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