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BFH Urteil v. - V R 99/69 BStBl 1970 II S. 78

Gesetze: UStG 1967 § 12 Abs. 1 und 2 Nr. 10GG Art. 3 Abs. 1

Leitsatz

Die Beförderung von Personen im Funk-Mietwagenverkehr unterliegt dem allgemeinen Steuersatz des § 12 Abs. 1 UStG 1967. Die unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Kraftdroschkenverkehr und Funk-Mietwagenverkehr verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 78
UAAAA-90610

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