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BFH Urteil v. - V R 138/69 BStBl 1970 II S. 709

Gesetze: UStG 1967 § 4 Nr. 11

Leitsatz

Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG 1967 ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten fällt nicht unter die genannte Vorschrift.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 709
SAAAA-90599

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