1. Aufwendungen für Mittagsheimfahrten können auch bei Körperbehinderten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
2. Zum Nachweis der Voraussetzungen, unter denen bei Körperbehinderten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende private Kraftfahrzeugkosten auf Grund der Verwaltungsanweisungen der Länderfinanzministerien geschätzt werden können.
3. Der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus kann bei Wohnungen, die nach Teil IV des II. WoBauG vom (BGBl I 1956 S. 523) steuerbegünstigt sind, mit der nach § 85 Abs. 2 des II. WoBauG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Neubaumietenverordnung 1962 vom (BGBl I 1962 S. 759) erzwingbaren Kostenmiete angesetzt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1970 II Seite 680 EAAAA-90595
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