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BFH Urteil v. - IV 136/65 BStBl 1970 II S. 566

Gesetze: EStG vor 1965 § 18 Abs. 3

Leitsatz

Die Veräußerung einer Teilpraxis im Sinn des BFH-Urteils IV 198/62 S vom (BFH 78, 303, BStBl III 1964, 120) liegt nicht vor, wenn ein Steuerbevollmächtigter von seiner einheitlichen Praxis den Teil veräußert, der lediglich in der Bücherführung bestand.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 566
RAAAA-90582

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