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BFH Urteil v. - V R 50/66 BStBl 1970 II S. 477

Gesetze: UStG 1951 § 1 Nr. 1 Satz 1UStG 1951 § 2 Abs. 1UStG 1951 § 5 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Der Senat hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß Gesellschaften, die nach außen hin nicht hervortreten (Innengesellschaften), für das Umsatzsteuerrecht unbeachtlich sind, daß die Leistungen der Gesellschafter sich nicht an die Gesellschaft, sondern an die anderen Mitglieder der Gesellschaft wenden und daß die an die einzelnen Gesellschafter verteilten Reinerlöse vereinnahmte Entgelte im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UStG 1951 darstellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 477
CAAAA-90574

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