1. Die Verwaltungsanweisungen der Länderfinanzministerien über die Berücksichtigung privater Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung der Körperbehinderten stellen eine vertretbare Schätzung dar.
2. Eine abweichende Schätzung erscheint nur gerechtfertigt, wenn sich aus den Darlegungen des Steuerpflichtigen hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 EStG (größere Aufwendungen als bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes; Zwangsläufigkeit) und der Höhe der Mehraufwendungen konkrete Anhaltspunkte ergeben.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1970 II Seite 380 PAAAA-90561
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