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BFH Urteil v. - III R 43/68 BStBl 1970 II S. 373

Gesetze: BewG i. d. F. vor BewG 1965 §§ 10, 77

Leitsatz

Das in Lizenz vergebene Know-how ist auf Grund von Aufwendungen zur Anerkennung eines immateriellen Werts insoweit als selbständig bewertungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut zu behandeln, als die Lizenzzahlungen nicht eindeutig für Dienstleistungen des Lizenzgebers entrichtet werden. Der gemeine Wert des Know-how entspricht in der Regel dem Barwert einer nachschüssigen Rente mit dreijähriger Laufzeit.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 373
FAAAA-90560

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