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BFH Urteil v. - I R 107/67 BStBl 1970 II S. 227

Gesetze: KStG § 4 Abs. 1 Nr. 7KStDV 1964 § 10 Abs. 2 und 3

Leitsatz

1. Zur Gesamtleistung einer Sterbekasse im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 7 KStG gehören auch Gewinnzuschläge, auf die die Berechtigten einen Rechtsanspruch haben.

2. Für die Beantwortung der Frage, ob mehr als 12 v.H. aller Fälle auf höhere als die in § 10 Abs. 2 KStDV 1964 genannten Höchstbeträge gerichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 KStDV 1964), ist die Zahl derjenigen Mitglieder maßgeblich, die im Veranlagungszeitraum höhere Rechtsansprüche haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 227
BAAAA-90544

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