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BFH Urteil v. - III 68/65 BStBl 1970 II S. 200

Gesetze: BewG in der Fassung vor dem BewG 1965 § 73b

Leitsatz

Der Einheitswert einer Krankenanstalt bleibt, wenn die Voraussetzungen des § 73b BewG erfüllt sind, bei der Ermittlung des Gesamtvermögens und des Inlandsvermögens des Eigentümers nur dann außer Ansatz, wenn er positiv ist.Ein negativer Einheitswert einer gemeinnützigen Krankenanstalt ist dagegen bei der Ermittlung des Gesamtvermögens und des Inlandsvermögens des Eigentümers zu berücksichtigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 200
NAAAA-90540

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