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BFH Urteil v. - I 252/65 BStBl 1969 II S. 8

Leitsatz

Eine Unfallentschädigung, die ein Gewerbetreibender wegen der Minderung seiner Erwerbsfähigkeit aus der Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers erhält, gehört nicht zum Gewerbeertrag im Sinne des § 7 GewStG. Der I. Senat schließt sich der Entscheidung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs VI 154/65 U vom (BFH 84, 258, BStBl III 1966, 94) an.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 8
EAAAA-90530

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