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BFH Urteil v. - VI R 259/63 BStBl 1969 II S. 724

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Grundsätzlich sind sowohl die laufenden Erbbauzinsen als auch einmalige Beträge, die für die Einräumung eines Erbbaurechts gezahlt werden, beim Erbbaurechtsverpflichteten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 724
JAAAA-90524

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