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BFH Urteil v. - IV 43/64 BStBl 1969 II S. 70

Gesetze: EStG 1953/1955 § 15 Nr. 1EStG 1953/1955 § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG 1955 § 18 Abs. 4VO vom , BStBl I 1954, 523

Leitsatz

Stellt ein Kunsthandwerker von ihm entworfene Gebrauchsgegenstände (Beleuchtungskörper) in grundsätzlich nicht wieder vorkommenden Einzelstücken selbst her, so ist die Tätigkeit als künstlerische zu werten, wenn das Wesen der künstlerischen Gestaltung gerade in der Art der Ausführung der Ideen liegt und der Kunstwert den Gebrauchswert erheblich überwiegt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 70
VAAAA-90520

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