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BFH Urteil v. - V 177/65 BStBl 1969 II S. 696

Gesetze: UStG 1951 § 1 Nr. 1UStG 1951 § 3UStG 1951 § 5 Abs. 3UStDB 1951 § 2 Abs. 1UStDB 1951 § 85 Abs. 1, 3 und 4

Leitsatz

Vertraglich vereinbarte Zahlungen einer Stadt an den Inhaber eines gewerblichen Betriebes zur Abgeltung der mit der Räumung des Grundstücks und der vorzeitigen Aufgabe der Mieterrechte zusammenhängenden Ansprüche sind nicht Schadensersatz, sondern Entgelt aufgrund eines Leistungsaustausches. Es liegt in der Regel weder eine Geschäftsveräußerung im ganzen im Sinne des § 85 Abs. 1 UStDB 1951 noch, soweit Abfindungen für Untermieter in Betracht kommen, ein durchlaufender Posten im Sinne des § 5 Abs. 3 UStG 1951 vor.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 696
YAAAA-90519

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