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BFH Urteil v. - IV 22/64 BStBl 1969 II S. 69

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 und 3EStG § 24 Nr. 1EStG § 34 Abs. 1 und 2

Leitsatz

1. Eine tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe liegt nicht vor, wenn bei der Einstellung der Produktion eines Zweigwerkes nicht alle wesentlichen stillen Reserven - vor allem die in den Grundstücken enthaltenen aufgelöst werden.

2. Die für die freiwillige Einstellung eines nicht mehr rentablen Produktionszweigs von einem Konkurrenzunternehmen gezahlte Abfindung ist keine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 69
OAAAA-90518

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