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BFH Urteil v. - I R 80/66 BStBl 1969 II S. 667

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1GewStDV § 19

Leitsatz

Als ,,Eigenkapital'' im Sinne des § 19 GewStDV kann nur ein positiver Wert in Betracht kommen. Ist das ,,Eigenkapital'' negativ, so können Dauerschulden bei Kreditinstituten höchstens in Höhe des Ansatzes der zum Anlagevermögen gehörenden Grundstücke und Beteiligungen angenommen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 667
AAAAA-90514

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