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BFH Urteil v. - III R 132/67 BStBl 1969 II S. 612

Gesetze: BewG i. d. F. vor BewG 1965 §§ 50 Abs. 1, 57 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3

Leitsatz

Bei einem Bauwerk, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, kann in der Regel auch davon ausgegangen werden, daß es standfest ist. Die Standfestigkeit einer Umschließung wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Umschließung auf einem selbständig abgrenzbaren Bauteil des Gesamtbauwerks ruht, der nicht Bestandteil der Umschließung ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 612
VAAAA-90507

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