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BFH Urteil v. - V 144/65 BStBl 1969 II S. 387

Gesetze: UStG 1951 § 1 Nr. 1

Leitsatz

Die "Räumungsentschädigung" bei vereinbarter vorzeitiger Auflösung eines Mietverhältnisses ist auch dann als Entgelt und nicht als Schadensersatz zu beurteilen, wenn der Steuerpflichtige zur Vermeidung einer Enteignung auf die vertragliche Regelung mit der Gemeinde eingegangen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 387
HAAAA-90487

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