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BFH Urteil v. - V 102/65 BStBl 1969 II S. 386

Gesetze: UStG § 1 Nr. 1

Leitsatz

Die "Räumungsentschädigung", die eine Stadt auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung an den Mieter von zum Abbruch vorgesehenen Geschäftsräumen für die vorzeitige Räumung und die Aufgabe des noch laufenden Mietvertrages zur Abgeltung aller mit der Freimachung der bisherigen Mieträume zusammenhängenden Ansprüche zahlt, ist nicht Schadensersatz, sondern steuerbares Entgelt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 386
XAAAA-90486

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